Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ - Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen!

Mann fährt auf gelbem Fahrrad
  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: 01. März bis 30. April 2024; 01. September bis 31. Oktober 2024
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)
  • Zielgruppe: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; kommunale Eigenbetriebe
  • Themenfeld: modellhafte investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs; Es sollen Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad geschaffen werden, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen
  • Fördersumme: Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro
  • Anforderungen: Maßnahmen sollen einen regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
  • Link zur Webseite: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt durch den Förderaufruf modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit als auch für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Gefördert werden Maßnahmenpakete, die verschiedene Einzelmaßnahmen kombinieren. Beispiele hierfür sind der Ausbau von Fahrradachsen mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen. Die Einreichungsfrist des Skizzenfensters endet am 30. April 2024. Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Zurück