Kommunalrichtlinie

Mindmap mit dem Schriftzug in der Mitte: Klimaschutz geht uns alle an, steht symbolisch für die Kommunalrichtlinie

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt durch diverse Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Die novellierte Kommunalrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Neuerungen beginnen beim erweiterten Antragsteller*innenkreis über neue strategische Fördermaßnahmen als auch verbesserte Förderbedingungen, bis hin zu Investitionszuschüssen für Klimaschutzprojekte. Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet vielzählige, neue Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Durch die Novellierung sollen kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell unterstützt werden und somit die großen Potentiale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommuner Ebene ausgeschöpft werden. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden strategische sowie investive Maßnahmen finanziell bezuschusst. Details zu der Förderung finden Sie auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Update Dezember 2024:

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderungen vereinfachen die Beantragung von Fördermitteln und verringern bürokratische Hürden. Kommunale Akteur*innen können so noch besser bei ihren Klimaschutzprojekten unterstützt werden. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung. Anträge nach der neuen KRL können ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen zur KRL finden Sie auf den Seiten der Agentur für kommunalen Klimaschutz.

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