Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Person hält Holzkiste mit frischem Gemüse
  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
  • Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
  • Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
  • Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)

Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie des StMELF unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des StMELF.  

Zurück